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26. Mai 1952: 70. Jahrestag Zwangsaussiedlungen an der Westgrenze der DDR – Vorbereitung und Durchführung der Aktionen „Grenze“ und „Ungeziefer“

Stalinisierung der DDR

Die von Stalin geführte Sowjetunion hatte im Frühjahr 1952 beschlossen, die DDR vollständig in ihre geopolitische Strategie einzubeziehen. Maßnahmen, die in Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei bereits vollzogen worden waren, wie z.B. die Kollektivierung der Landwirtschaft, wurden auch in der DDR geplant, um den Ausbau des sozialistischen Systems zu forcieren. Hierzu gehörte, soweit es möglich war, die innerdeutsche Grenze zu einer Systemgrenze auszubauen und weit ins DDR-Hinterland reichend stark zu befestigen. Am 5. Mai 1952 unterbreiteten die für Sicherheitsfragen zuständigen Mitarbeiter der Sowjetische Kontrollkommission (SKK) in Ost-Berlin dem Operativstab der Deutschen Grenzpolizei (DGP), die kurz vorher dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) unterstellt worden war, das Konzept für ein Sperrgebiet an der innerdeutschen Grenze. Bereits zu diesem Zeitpunkt kündigte die sowjetische Seite die Aussiedelung von Menschen aus einem 500 Meter breiten Schutzstreifen an. Die zentrale Kommission zur Umsetzung dieser Maßnahmen, die auf der Politbürositzung am 13. Mai 1952 nach sowjetischem Vorschlag unter der Leitung von Wilhelm Zaisser einberufen wurde, setzte sich aus leitenden Mitarbeitern im Staatsapparat, bei der Grenzpolizei und der Volkspolizei zusammen. Der Ministerrat der DDR hatte Zaisser dazu aufgefordert, „unverzüglich strenge Maßnahmen zu treffen“, um die Bewachung der innerdeutschen Grenze (sog. „Demarkationslinie“) zu verschärfen.

„Schädlinge“ als Feindbild

Ziel der Maßnahmen war es, „ein weiteres Eindringen von Diversanten, Spionen, Terroristen und Schädlingen in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zu verhindern.“ Der Befehl über die Zwangsaussiedelungen trat am 26. Mai 1952 nach der Sitzung des Ministerrats der DDR in Kraft. Unterschrieben hatte den Befehl der Chef der Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei, Karl Maron. Der Befehl 38/52 bestimmte vier Gruppen von Menschen, die aus dem neu geschaffenen Sperrgebiet an der Demarkationslinie entfernt werden sollten. Gruppe eins bis drei umfasst sogenannte Ausländer und Staatenlose, dort nicht polizeilich Gemeldete sowie Kriminelle, die aus Sicht des Staates vermutlich erneut straffällig werden würden. Die vierte Gruppe umfasste „Personen, die wegen ihrer Stellung in und zur Gesellschaft eine Bedrohung für die antifaschistisch-demokratische Ordnung darstellen“. Letztere Bestimmung war so dehnbar formuliert, dass hiermit praktisch jeder politisch Unliebsame aus den DDR-Sperrgebieten entfernt werden konnten. Und dies geschah auch. Ganze Familien gerieten so in das Visier der DDR-Staatsmacht und wurden, oftmals unter fadenscheinigen Begründungen, auf die Aussiedlungslisten gesetzt.

Abriegelung der Grenze

Das SED-Regime riegelte die innerdeutsche Grenze ab. Es entstand die geplante fünf Kilometer tiefe Sperrzone. Stacheldrahtzäune und Schlagbäume wurden aufgestellt. Unter dem Decknamen „Aktion Grenze“ und „Aktion Ungeziefer“ wurden rund 8.400 als „politisch unzuverlässig“ eingestufte Personen innerhalb weniger Stunden aus ihrer Heimat deportiert. Viele der Betroffenen, die das Regime menschenverachtend als „Ungeziefer“ diffamierte, leiden noch heute an der Erinnerung an die Zwangsaussiedlung, die ihr Leben schlagartig gravierend veränderte.

Bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung können u. a. folgende Publikationen zum Thema bestellt werden: