05. April 1949: 75. Jahrestag des Beginns der Deutschlandkonferenz der Westalliierten in Washington
Vom 5. bis zum 8. April 1949 kamen die Außenminister der drei Westalliierten zu gemeinsamen Beratungen in der deutschen Frage in Washington D.C. zusammen. Mit dem „Abkommen über eine Drei-Mächte-Kontrolle in Deutschland“ vom 8. April und dem Besatzungsstatut vom 10. April formulierten und verabschiedeten sie in der amerikanischen Hauptstadt zwei entscheidende Schriftstücke der (west-) deutschen Nachkriegsgeschichte, die den völkerrechtlichen, organisatorischen und politischen Rahmen für die Gründung des westdeutschen Nachkriegsstaates festsetzten. Die Verschmelzung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets der Bizone mit der französischen Besatzungszone schuf die direkte Vorgängerinstitution der Bundesrepublik Deutschland, die sogenannte Trizone. Gleichzeitig bedeutete das Bekenntnis zu vorbereitenden Maßnahmen zur Staatsgründung im Westen jedoch auch, dass die politischen Vertreter der Westalliierten die deutsche Teilung endgültig als künftige deutschlandpolitische Realität akzeptierten.
Vorgeschichte der Außenministerkonferenz in Washington
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges übernahmen die in der „Anti-Hitler-Koalition“ vereinten vier Hauptalliierten Großbritannien, USA, Frankreich und die Sowjetunion gemeinsam die Regierungsgewalt im besiegten Deutschland und teilten sein Territorium, wie auch das des wieder selbstständigen Österreich, in vier Besatzungszonen auf. Nach Erfüllung des Bündniszwecks traten im Verhältnis der machtpolitischen Führungsmächte USA und Sowjetunion Misstrauen und Entfremdung an die Stelle der einstigen Kooperation im Kampf gegen den Nationalsozialismus. Im Verlauf der Jahre 1946/1947 brachten die wirtschaftlich und ordnungspolitisch divergierenden Perspektiven für den künftigen deutschen Nachkriegsstaat die anvisierte gemeinsame Deutschlandpolitik aller vier Alliierten schließlich zum Scheitern. Zum Symbol dieses Scheiterns stieg der Auszug des sowjetischen Vertreters Sokolowskij aus dem obersten Organ der Besatzungsherrschaft, dem Alliierten Kontrollrat, am 20. März 1948 auf, der in der Folge seine Tätigkeit einstellte. Die britische und amerikanische Besatzungszone waren bereits zum 1. Januar 1947 zur sogenannten Bizone zusammengeschlossen worden. Die Gespräche in Washington fanden unter Ausschluss der Sowjetunion und unter dem Eindruck der Gründung der „North Atlantic Treaty Organization“ (NATO) statt, des europäisch-nordamerikanischen Verteidigungsbündnisses, das die USA, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Norwegen und Portugal am 4. April 1949 mit der feierlichen Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags geschaffen hatten.
Debatten und Ergebnisse der Konferenz
Die Außenminister der Westalliierten Acheson (USA), Bevin (Großbritannien) und Schuman (Frankreich) übersendeten bereits am ersten Tag ihrer Washingtoner Gespräche ein Kommuniqué an den verfassungsgebenden Parlamentarischen Rat in Bonn. Darüber hinaus fusionierten sie durch das „Abkommen über eine Drei-Mächte-Kontrolle in Deutschland“ vom 8. April offiziell alle drei westlichen Besatzungszonen zu einem einheitlichen Verwaltungsgebiet in der sogenannten Trizone. Darin wurde auch die Einsetzung der Hohen Kommission angekündigt, in deren Gestalt Vertreter der westlichen Besatzungsmächte auf bestimmte Bereiche beschränkte politische Kontrolle über die bevorstehende Staatsgründung hinaus ausüben sollten. Im Rahmen der Washingtoner Deutschlandkonferenz beschlossen die Außenminister des Weiteren das Besatzungsstatut, das das Verhältnis zwischen der Bundesregierung der zunächst teilsouveränen Bundesrepublik und den alliierten Hohen Kommissaren bis zum Inkrafttreten der Pariser Verträge 1955 regelte und am 21. September 1949 in Kraft trat. Die Hohe Kommission, die über die oberste Regierungsgewalt in Westdeutschland verfügte, behielt sich darin unter anderem Hoheitsrechte in Außenpolitik, Entmilitarisierung und Ruhrkontrolle vor. Im Zusammenspiel mit dem Grundgesetz bildete das Besatzungsstatut, das dem westdeutschen Staat das „größtmögliche Maß an Selbstregierung“ zugestand, die rechtliche Basis der Gründung der Bundesrepublik – und das nur vier Jahre, nachdem das verbrecherische nationalsozialistische Regime bedingungslos kapituliert hatte. Abschließend verständigten sich die Außenminister darauf, die Demontagen in der Trizone zugunsten der Steigerung der Industrieproduktion zu reduzieren.
Vertiefende Informationen zu den Ereignissen des Jahres 1949, dem Jahr der doppelten Staatsgründung auf deutschem Boden, erhalten Sie hier.