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Verlängerung der Antragsfrist im Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG)

Presseinformation des Bundesamts für Justiz

Die Frist für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) wurde bis zum 21. Juli 2027 verlängert.

Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in der Zeit von 1945 bis 1994 in unterschiedlicher Weise nach den §§ 175, 175a StGB bzw. nach § 151 StGB-DDR unter Strafe gestellt. Dieses Verbot war aus heutiger Sicht in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig, heißt es in der ausführlichen Presseerklärung des Bundesamts für Justiz.

Weitere Informationen zu Entschädigungsmöglichkeiten für Frauen und Männer finden sich auf der Homepage des Bundesamts für Justiz. Vordrucke der Antragsformulare sind unter der Rubrik "Formulare" abgelegt.