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11. August 1922: Vor 99 Jahren wird „Das Lied der Deutschen“ zur Nationalhymne

Das Deutschlandlied entsteht 1841 auf der Nordseeinsel Helgoland, die zur damaligen Zeit noch zu England gehört. Während eines Ferienaufenthaltes dichtet der 43-jährige Germanistik-Professor August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 „Das Lied der Deutschen“. Das Paulskirchenparlament von 1848 war noch in weiter Ferne, an einen Staat für alle Deutschen war noch nicht zu denken. Der dichtende Professor greift einer vereinten Nation bestehend aus Bayern, Baden, Württemberg, Sachsen, Preußen, Hannover, Anhalt und weiteren Herrschaftsgebieten voraus, die es noch nicht gibt. „Deutschland, Deutschland über alles,/Über alles in der Welt,/… Von der Maas bis an die Memel,/ Von der Etsch bis an den Belt“ dichtet er. „Zum Schutz und Trutze“ solle die Nation brüderlich zusammenhalten, nicht ahnend, dass 25 Jahre später Deutsche gegen Deutsche Krieg führen werden. In der zweiten Strophe würdigt Fallersleben den deutschen Wein, deutschen Gesang und deutsche Frauen. Und in der dritten textet er die Vision des künftigen inneren Zusammenhalts der Nation: „Einigkeit und Recht und Freiheit“.

Die Melodie ist als Kaiserlied von Österreich bekannt, Joseph Haydn hat sie zu Zeiten Napoleons 1797 komponiert. „Das Lied der Deutschen“ wird 1841 erstmals nicht weit von Helgoland, in der Freien Hansestadt Hamburg, öffentlich gesungen. Ein Gassenhauer wird aus dem Lied nicht. Als von Fallersleben drei Jahre nach der Reichsgründung 1874 stirbt, ahnt niemand, dass das Lied ab 1900 öfters gesungen wird.

Vier Jahre nach der Republikgründung bestimmt Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) am 11. August 1922 „Das Lied der Deutschen“ zur Nationalhymne. Somit feiert die Hymne im nächsten Jahr ihr 100-Jahr-Jubiläum. Ab 1933 singen die Nationalsozialisten nur noch die erste Strophe, meist verbunden mit dem Horst-Wessel-Lied, der inoffiziellen zweiten Nationalhymne des Dritten Reiches.

Nach dem Krieg wird das Liedgut der Nationalsozialisten verboten, das Deutschlandlied jedoch nicht. Die aus der Sowjetischen Besatzungszone erwachsene DDR erhält 1949 eine eigene, von Johannes R. Becher gedichtete Hymne, der Text dazu wird am 6. November 1949 im „Neuen Deutschland“ zusammen mit einem Faksimile von Hanns Eislers Notenhandschrift abgedruckt: „Auferstanden aus Ruinen/und der Zukunft zugewandt,/laß uns dir zum Guten dienen,/Deutschland, einig Vaterland./Alte Not gilt es zu zwingen,/und wir zwingen sie vereint,/denn es muß uns doch gelingen,/daß die Sonne schön wie nie/über Deutschland scheint.“

Die Bundesrepublik verfügt hingegen bis 1952 über keine offizielle Nationalhymne. Dann einigen sich Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) darauf, das von Friedrich Ebert (SPD) ausgewählte „Das Lied der Deutschen“ erneut als Hymne zu bestimmen. Bei offiziellen Anlässen soll allerdings nur die dritte Strophe gesungen werden. Nach der Friedlichen Revolution in der DDR und der erfolgten Wiedervereinigung 1989/90 korrigiert im August 1991 Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) diese Praxis und bereinigt die Konstruktion, in dem aus der einstigen dritten Strophe des Deutschlandliedes nun die einzige Strophe der Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland wurde, die in dieser Lesart 30-jähriges Bestandsjubiläum feiern kann.