
NS-Verbrechen vor Gericht
Wegen Beihilfe zum Massenmord wird die 99-Jährige Irmgard F. im August 2024 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung
verurteilt. Die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen hatte 1945/46 mit den Nürnberger Prozessen
begonnen.
Die Nürnberger Prozesse
Bereits 1943 einigen sich die Alliierten in Moskau darauf, nach dem Ende des Kriegs die wichtigsten NS-Politiker und -Militärs vor Gericht zu stellen. Dafür wird am 8. August 1945 ein Abkommen zwischen 23 Staaten geschlossen. Ein Internationaler Gerichtshof mit Vertretern der vier Alliierten soll im Namen der kurz vorher gegründeten Vereinten Nationen die Urteile fällen. Er tritt am 18. Oktober 1945 in Berlin zusammen. Die Verhandlungen finden dann ab dem 21. November in Nürnberg statt. Für die Nationalsozialisten ist die alte Reichsstadt der Ort für ihre großen Parteitage gewesen. Nun wird dort über einer Reihe von führenden Repräsentanten des NS-Regimes zu Gericht gesessen. Angeklagt werden u. a. Martin Bormann als Leiter der Parteikanzlei Hitlers, Reichsluftfahrtminister Hermann Göring, der Stellvertreter Hitlers Rudolf Heß, Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg als Reichsminister für die Ostgebiete, Rüstungsminister Albert Speer und der Herausgeber des antisemitischen Hetzblattes „Der Stürmer“, Julius Streicher.
Nach 218 Prozesstagen werden am 30. September und 1. Oktober 1946 die Urteile gegen die 22 Angeklagten verkündet. Zwölf Angeklagte erhalten die Todesstrafe. Göring entzieht sich der Hinrichtung durch Selbstmord. In der Folge finden in allen vier Besatzungszonen weitere Prozesse statt, die wichtigsten in Nürnberg, allerdings unter Verantwortung allein der amerikanischen Besatzungsmacht: gegen die Ärzte, die in den Konzentrationslagern Menschenversuche unternommen haben, gegen SS-Generäle, gegen Unternehmen, die Zehntausende von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern beschäftigt haben, und gegen andere.

Schwierige Strafverfolgung
Nach den Nürnberger Prozessen und den als langwierig empfundenen Entnazifizierungsverfahren wollen viele Deutsche bereits einen Schlussstrich ziehen und sich auf den Wiederaufbau konzentrieren. Deutschland habe schließlich schon genug gelitten, heißt es. Auch Richter und Staatsanwälte zeigen wenig Interesse an einer juristischen Aufarbeitung, denn meist sind sie schon in der NS-Zeit aktiv gewesen und fürchten, wegen ihrer Anklagen oder Urteile selbst belangt zu werden. Zudem ist es schwierig, an Beweismaterialien zu den millionenfachen Morden zu gelangen, denn die Vernichtungslager Auschwitz, Majdanek, Belzec, Sobibor und Treblinka standen nicht auf deutschem Boden, sondern in Polen. Mit dem jetzt kommunistischen Land gibt es keinen juristischen Austausch. Außerdem dürfen nach deutschem Recht Straftaten zunächst nur dort verfolgt werden, wo sie begangen wurden. Erst Anfang der 1950er Jahre ändert sich das. Nun kommen auch Verbrechen vor Gericht, die Deutsche im Ausland verübt haben.
NS-Täter vor Gericht
In den westlichen Besatzungszonen und der gerade gegründeten Bundesrepublik Deutschland kommt es 1949 wegen Verbrechen in der NS-Zeit in 3.346 Strafverfahren zu 1.474 Verurteilungen. In den folgenden Jahren sinkt die Zahl der Verfahren und der Verurteilungen stark ab. Das ändert sich Mitte der 1960er Jahre mit dem großen Frankfurter Auschwitz-Prozess. Nun müssen alle, die an dem Massenmord in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern beteiligt waren, mit hohen Strafen rechnen. Bis 2005 werden zwar gegen mehr als 172.000 Beschuldigte etwa 36.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber dabei kommt es nur zu 6.656 Verurteilungen. In Hessen sind es im gleichen Zeitraum 4.095 Verfahren mit 2.574 Beschuldigten, von denen 1.095 verurteilt werden. Das heißt, die große Mehrheit der Angeklagten wird freigesprochen.

Die Hadamar-Prozesse
Auf der Konferenz in Jalta beschließen die Staatschefs der USA, Großbritanniens und der Sowjetunion, Deutschland nach ihrem Sieg in Besatzungszonen aufzuteilen. In den ersten Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sind die Alliierten für die Verurteilung von Deutschen zuständig, die während der NS-Herrschaft Gewalttaten begangen haben. So werden im Oktober 1945 Ärzte und Anstaltspersonal der „Landesheilanstalt“ Hadamar vor ein amerikanisches Militärgericht in Wiesbaden gestellt und wegen der ihnen nachgewiesenen Morde an Patientinnen und Patienten zum Tod oder langen Haftstrafen verurteilt.
Im Rahmen der verbrecherischen „Aktion T4“ sind in Hadamar ab Januar 1941 über 10.000 kognitiv und körperlich beeinträchtigte Menschen ermordet worden. Nach
öffentlichem und nicht-öffentlichem Protest wird das Morden im August 1941 eingestellt, aber in einer zweiten Phase, vom August 1942 bis Ende März 1945, wieder aufgenommen. Noch einmal werden über 4.500 Menschen in Hadamar ermordet. Darunter sind auch viele kranke und entkräftete Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. 1947 kommt es vor dem Frankfurter Landgericht zu einem weiteren Prozess. Dabei werden aber letztlich mildere Strafen ausgesprochen als in dem ersten Verfahren.
Heute befindet sich im Hauptgebäude der ehemaligen Tötungsanstalt die Gedenkstätte Hadamar.

Der Frankfurter Auschwitz-Prozess
Der Massenmord an den europäischen Juden beschäftigt die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland erst seit Ende der 1950er Jahre. Große Aufmerksamkeit
findet der Frankfurter Ausschwitz-Prozess, der sein Entstehen dem unermüdlichen Einsatz des hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer verdankt. In einem Gespräch
mit Walter Menningen und Manfred Jenke vom NDR berichtet Fritz Bauer am 20. August 1963 über die besonderen Rechtsprobleme, die eine juristische Aufarbeitung
der NS-Verbrechen behinderten.
Den entscheidenden Hinweis auf die Organisation des Massenmordes erhält Fritz Bauer vom Journalisten Thomas Gnielka am 15. Januar 1959 per Post. Seinem Brief
legt Gnielka offizielle Listen mit den Namen von in Auschwitz erschossenen Gefangenen bei. Auch die Namen der Täter sind aufgeführt. Ein KZ-Überlebender, Emil Wulkan, hat sie zufällig am Kriegsende aus dem brennenden Breslauer SS- und Polizeigericht gerettet. Aus den Dokumenten wird deutlich: Keiner der Täter ist bestraft worden. Bauer erkennt die Bedeutung und beginnt zu recherchieren. Er will in einem großen Strafprozess dokumentieren, wie teuflisch der Massenmord im Vernichtungslager Auschwitz organisiert war.
Ende Dezember 1963 beginnt in Frankfurt die Hauptverhandlung gegen 22 Angeklagte. In 20 Monaten vernimmt das Gericht 360 Zeugen und Zeugen, darunter 211 Auschwitz-Überlebende. Was die Öffentlichkeit über die unvorstellbaren Gräuel und die menschenverachtende Grausamkeit der SS-Bewacher in dem Vernichtungslager erfährt, wollen viele
Deutsche zunächst nicht glauben. Aber die gut vorbereitete und sorgsame Prozessführung widerlegt jeden Zweifel. So schildert der Zeuge Rudolf Vrba am 30. November 1964 die Selektion und die Vergasungen mit Zyklon B in Auschwitz. Der 1924 im tschechischen Topolcany geborene Vrba war in den Konzentrations- und Vernichtungslagern Lublin-
Majdanek und Auschwitz inhaftiert. Von 1942 bis zu seiner Flucht 1944 wurde er u. a. an der Rampe eingesetzt, wo die Deportationszüge ankamen.
Am 19. und 20. August 1965 werden die Urteile verkündet. Die Urteile fallen eher mild aus, denn bei den Angeklagten handelt es sich überwiegend um Angehörige des Lagerpersonals, die nicht als Täter, sondern nach Ansicht des Gerichts als bloße Gehilfen verurteilt werden. Trotzdem hat der Prozess eine aufrüttelnde und weitreichende Wirkung. Er markiert den Beginn der systematischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen.
Heute zählen die Tonaufzeichnungen und Akten des Prozesses zum UNESCO-Weltdokumentenerbes.
Große Persönlichkeiten

Fritz Bauer
Der 1903 geborene Fritz Bauer stammt aus einer liberalen jüdischen Familie und betätigte sich schon früh politisch, unter anderem in der SPD. 1933 wurde er deswegen verhaftet und in KZs inhaftiert. 1936 flieht er zunächst nach Dänemark und dann nach Schweden. 1949 kehrt er in seine Heimat zurück, wo er sich gegen viele Widerstände für den Aufbau einer neuen demokratischen Rechtsordnung und die Bestrafung nationalsozialistischer Gewalttäter einsetzt. Im Januar 1959 beginnt er damit, die Verbrechen in den Vernichtungslagern und in den „Heilanstalten“ vor Gericht zu bringen. Trotz massiven Angriffen gegen seine Person resigniert er nicht. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt schließlich gegen 1.200 Beschuldigte. Mehr als 1.000 Zeuginnen und Zeugen werden befragt. Fritz Bauer bereitet drei Prozesse vor. Den Ausschwitz-Prozess kann er noch abschließen. Überraschend stirbt er am 1. Juli 1968 in Frankfurt. Das nach ihm benannte Institut in Frankfurt am Main erforscht und dokumentiert die „Geschichte und Wirkung des Holocaust“.
Zwei Stimmen zu dem Frankfurter Auschwitz-Prozess und zu Fritz Bauer
„Fritz Bauers hauptsächliche Lebensleistung ist seine historische Funktion als Ankläger des verbrecherischen NS-Regimes und der Mordtaten von Auschwitz. Er erkannte die Wurzeln nationalsozialistischen Handelns in autoritärer Staatsgläubigkeit und mangelnder Zivilcourage. Für die staatsrechtliche und politische Anerkennung des Widerstands gegen den Nationalsozialismus hat sich Fritz Bauer mit allen Kräften eingesetzt. Hervorzuheben ist die gerichtliche Rechtfertigung beziehungsweise Würdigung des Widerstands gegen ein totales Terrorsystem, wofür er zu seiner Zeit wenig Anerkennung erfuhr.“
Irmtrud Wojak: Fritz Bauer 1903-1963. Eine Biographie. München, Verlag C. H. Beck 2009, S. 452.
„Dieser Prozess hat nicht zuletzt, obwohl ihn das Gericht erkennbar weder als politischen noch als Schauprozess geführt hat, gespenstischen Anschauungsunterricht geboten: das Herrenmenschentum der SS als Auslese des Minderwertigen. Das System wurde sichtbar […]. Gewiss, diese Verhandlung hatte sichtbar Mängel. Zu ihnen gehörte vor allem der späte Zeitpunkt, zwanzig Jahre danach. Der vorzeitige ‚Schlussstrich‘ wäre nicht nur den Angeklagten, sondern auch einem großen, politisch leider unreifen und lethargischen Teil der Bevölkerung willkommen gewesen. Zu diesem Schlussstrich gibt es vorerst kein Recht, denn die Verbrechen schreien, wenn schon nicht nach dem Blut der Schuldigen, so doch nach Aufklärung und menschenmöglicher Ahndung.“
Ernst Müller-Meiningen jr.: Das Jahr Tausendeins – Eine deutsche Wende?
Basel/Frankfurt a. M.: Helbing & Lichtenhahn Verlag 1987, S. 85 ff.
Schindlers Listen
Obwohl sie sich selbst in große Gefahr bringen, gibt es unter der nationalsozialistischen Diktatur Menschen, die sich für die Rettung von Verfolgten einsetzen. Ihr Mut und ihre Zivilcourage sind lange nicht gewürdigt worden. Zu ihnen gehört Oskar Schindler. Kurz nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs pachtet er eine insolvente und von den deutschen Besatzern konfiszierte Emaillefabrik, die er 1942 kauft, um auch mit der Ausbeutung von Zwangsarbeitern Geld zu verdienen. Aber als er im März 1943 die Liquidierung des Ghettos Krakau miterlebt, ändert er seine Gesinnung. Zusammen mit seiner Frau Emilie und zwei jüdischen Mitarbeitern gelingt es ihm, mehr als 1.000 Jüdinnen und Juden, die er in Namenslisten erfasst hat, zu beschäftigen und damit vor dem Transport in die Vernichtungslager zu retten. Immer wieder muss er dafür kämpfen, aber als Hersteller von, wie es heißt, „siegentscheidenden“ Produkten kann er sich gegen die NS-Schergen durchsetzen.
Über die mutige, von Oskar und Emelie Schindler organisierte Rettungstat schreibt der australische Autor Thomas Keneally 1982 einen Roman, den Steven Spielberg 1993 unter dem Titel „Schindlers Liste“ verfilmt. Die emotional packende Geschichte ist ein weltweiter Kinoerfolg und wird mit sieben Oscars prämiert. Der Film löst eine Debatte aus, ob der millionenfache Mord an den europäischen Juden in einer künstlerischen Form dargestellt werden kann und darf. Gelungen ist es dem Film, für die Schrecken und Leiden der Holocaust-Opfer zu sensibilisieren. Gerade in Deutschland hat er viele angeregt, sich mit den Zeugnissen der jüdischen Geschichte und dem Holocaust zu beschäftigen.

Jüdische Gemeinden in Hessen
Nach der Verfolgung und Ermordung der meisten in Hessen lebenden Juden durch die Nationalsozialisten entstehen schon kurz nach Ende des Krieges in Hessen jüdische Gemeinden neu. Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen wird am 3. Juni 1948 in Frankfurt gegründet. Nur wenige Juden, die den Holocaust überlebt haben, wollen in Deutschland bleiben und beteiligen sich aktiv an den Neugründungen. Die jüdischen Gemeinden nehmen vor allem Juden aus den osteuropäischen Ländern auf, die kommunistisch geworden sind und in denen es auch zu Pogromen gekommen ist. Dem Landesverband gehören heute die jüdischen Gemeinden in Bad Nauheim, Darmstadt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg-Weilburg, Marburg, Offenbach und Wiesbaden an. Die Mitgliederzahl der Gemeinden wuchs von 1.563 im Jahr 1971 auf 4.269 Mitte 2023. Die größte jüdische Gemeinde in Hessen ist die Frankfurter. Sie gehört nicht dem Landesverband an. Bereits im Juli 1945 wurde sie im Auftrag der amerikanischen Militärbehörde gegründet, von Frankfurter Juden und von polnischen Überlebenden, die in DP-Lagern untergebracht waren. Im Januar 1947 wurde der erste Gemeindevorstand gewählt. Starke Zuwächse bekam die Gemeinde nach dem Aufstand in Ungarn 1956, dem Prager Frühling 1968 und antisemitischen Ausschreitungen in Polen. Nachdem Jüdinnen und Juden 1989 die Ausreise aus der Sowjetunion erlaubt worden war, hat sich die jüdische Bevölkerung in der Bundesrepublik mehr als verdreifacht. Die jüdische Gemeinde in Frankfurt ist heute nach Berlin die zweitgrößte in Deutschland.
Weitere Gedenk- und Erinnerungsorte in Hessen
Arolsen Archives
Die Arolsen Archives im nordhessischen Bad Arolsen sind das weltweit größte Archiv über Opfer und Überlebende des Nationalsozialismus. Die Sammlung mit Angaben zu 17,5 Millionen Menschen zählt seit 2013 zum UNESCO-Weltdokumentenerbe.
Gedenkstätte Breitenau
In der Gedenkstätte Breitenau in Guxhagen wird daran erinnert, dass in dem ehemaligen Kloster von 1933 bis 1934 politische Häftlinge gefangen gehalten wurden. Von 1940 bis 1945 richteten die Nationalsozialisten dort ein „Arbeitserziehungslager“ ein, in dem auch Juden und Jüdinnen Zwangsarbeit leisten mussten, bevor sie in die Vernichtungslager deportiert wurden.
Dokumentations- und Informationszentrum Stadtallendorf
Das Dokumentations- und Informationszentrum Stadtallendorf (DIZ) ist auf dem Gelände einer ehemaligen Sprengstoff- und Munitionsfabrik entstanden, in der während des Zweiten Weltkriegs 20.000 Gefangene aus 29 Nationen Zwangsarbeit verrichten mussten.
Geschichtsort Adlerwerke
Der Geschichtsort Adlerwerke befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Frankfurter Adlerwerke, in dem sich zwischen August 1944 und März 1945 das KZ-Außenlager „Katzbach“ befand. In ihm mussten 1.616 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter unter furchtbaren Bedingungen Sklavenarbeit verrichten. Die meisten von ihnen überlebten das Kriegsende nicht.
Jüdisches Museum
Ebenfalls in Frankfurt zeigt das Jüdische Museum mir seiner Dependance, dem Museum Judengasse, wie Jüdinnen und Juden über Jahrhunderte in Frankfurt lebten und welchen Verfolgungen sie ausgesetzt waren.
Bildungsstätte Anne Frank
In der Frankfurter Bildungsstätte Anne Frank, die nach der in Frankfurt geborenen Anne Frank benannt ist, finden regelmäßig Fachtagungen, Fortbildungen und Vorträge statt, um Jugendliche und Erwachsene für Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit zu sensibilisieren.
Schwalmstadt-Trutzhain
In Schwalmstadt-Trutzhain befindet sich eine Gedenkstätte und ein Museum, die an das ehemalige Kriegsgefangenenlage erinnern, in dem zwischen 1939 und 1945 mehr als 53.000 Soldaten von deutschen Kriegsgegnern inhaftiert waren.
Stolpersteine
In vielen hessischen Städten und Gemeinden erinnern die von dem Künstler Gunter Demnig auf Bürgersteigen und Plätzen verlegten Stolpersteine daran, wo Jüdinnen und Juden bis zu ihrer Vertreibung oder Deportation gelebt haben.



