Eintragung ins Wählerverzeichnis


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Damit Du am 15. März Deine Stimme abgeben kannst, musst Du im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wenn Du unsicher bist, kannst Du das bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung überprüfen.
#Wahlvorbereitung
#WählenGehen
#Kommunalwahl26
#KommunalwahlHessen
#NäherAlsDuDenkst
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