Fahrten zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus
Nach Maßgabe unserer Mittel können Sie für Ihre Schule, Jugendgruppe oder andere öffentliche Einrichtung einen Zuschuss für Besuche und Projekte in Gedenkstätten erhalten.
Beachten Sie auch den Hinweis zu den generellen Antragsfristen.
Sollten Sie Ihren Antrag bereits gestellt haben und die Fahrt findet nicht wie geplant statt, informieren Sie uns bitte umgehend per E-Mail!
Förderbedingungen zur Antragstellung downloaden | 455 KB
In diesem Flyer finden Sie wichtige Hinweise zu den Voraussetzungen und der Höhe einer möglichen Förderung für die Fahrten zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus.
Allgemeine Informationen
Seit den 1980er Jahren hat die Erforschung der Geschichte des Nationalsozialismus in Hessen erhebliche Fortschritte gemacht. Zahlreiche Initiativen, Geschichtsvereine, politische, gewerkschaftliche, kirchliche und andere Organisationen, etliche schulische Projektgruppen, aber auch viele Gemeinden und engagierte Bürgerinnen und Bürger haben sich neben der universitären Forschung der Aufgabe angenommen, die lokalen und regionalen Zusammenhänge der Jahre 1933 bis 1945 aufzuklären und die Öffentlichkeit durch Veranstaltungen, Ausstellungen oder Publikationen darüber zu informieren.
Als Resultat dieser Aktivitäten sind seither zahlreiche Gedenkstätten in Hessen entstanden, die ein kontinuierliches Bildungsangebot zur NS-Zeit für Schulklassen, Jugend- und Erwachsenengruppen machen, aber auch Einzelbesuchern mit Führungen, Gesprächen und Materialien offen stehen. Darüber hinaus gibt es an vielen Orten spezifische Angebote wie etwa Stadtrundgänge und Spurensicherungsprojekte, die von interessierten Gruppen abgefragt werden können. Ebenso stehen Archive und Dokumentationsstellen für die themenbezogene Arbeit zur Verfügung.
Dieses vielgestaltige Angebot stellen wir im Folgenden vor und regen dazu an, es zu nutzen. Anspruch auf Vollständigkeit erhebt unsere Präsentation nicht. Hinweise auf weitere Einrichtungen und Initiativen mit pädagogischen Angeboten nimmt das Referat 2/III der Landeszentrale gerne entgegen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis
Wir möchten Sie auf eine Neustrukturierung des Antragsverfahrens für Gedenkstättenbesuche aufmerksam machen:
Ab sofort gelten für die Anträge für das Jahr 2024 zwei wichtige Antragsfristen:
Anträge für Gedenkstättenbesuche, die im 1. Kalender-Halbjahr (Januar – Juni 2024) stattfinden, sollen erst ab dem 1. Oktober 2023 eingereicht werden. Für Fahrten im 2. Kalender-Halbjahr (Juli – Dezember 2024) gilt als frühester Termin der 1. April 2024.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir vor diesen Terminen keine Anträge bearbeiten können.
Kontakt: Laura Brühl
Telefon: +49 (611) 32 554032
Mail: fahrtennsaufarbeitung@hlz.hessen.de