03. Oktober 1990: 30. Jahrestag Wiedervereinigung Deutschlands: Glücksfall und Verantwortung
„Als im Mai 1945 die Deutsche Wehrmacht bedingungslos kapitulierte, hatte der zweite Dreißigjährige Krieg Europas, der mit den Schlafwandlern 1914 begonnen hatte, sein Ende gefunden. Mit ihm war die Tyrannei Hitlers ausgelaufen und die Ideologie des Nationalsozialismus grandios gescheitert. Mit diesem Krieg endete zudem eine Epoche, da europäische Geschichte Weltgeschichte war. Befreiung ist das Eine, Trauer um das Verlorene, Zerstörte, Unwiederbringliche sowie die Einsicht in die fatale Verstrickung einer menschenverachtenden Diktatur das Andere, eben die Voraussetzung, damit die deutsche Geschichte noch einmal beginnen konnte. Die Architektur des Grundgesetzes, die Westbindung der Bundesrepublik sowie die aktive Europapolitik aller deutschen Bundesregierungen waren schließlich die Voraussetzung, dass der „Glücksfall 1989“ eintreten konnte“, so Dr. Alexander Jehn, Direktor der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung.
Durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 endete die über 45 Jahre andauernde Teilung Deutschlands. Die aus der Sowjetischen Besatzungszone hervorgegangene Deutsche Demokratische Republik (Gründung am 7. Oktober 1949) war damit aufgelöst.
Den Weg zur Wiedervereinigung frei gemacht hatte der Zwei-plus-Vier-Vertrag. Dieser war am 12. September 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik auf der einen sowie Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und den USA auf der anderen Seite abgeschlossen worden und trat am 15. März 1991 in Kraft. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag setzte letztendlich einen Schlusspunkt unter die Nachkriegszeit und beendete das seit der Potsdamer Konferenz im Juli/August 1945 bestehende Besatzungsstatut der Alliierten mit den vier Besatzungszonen.
Seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der Wiedererlangung der vollen Souveränität ist das vereinte Deutschland völkerrechtlich vollidentisch mit dem ehemaligen Deutschen Reich.
Durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 verlor gleichzeitig auch das Grundgesetz seinen provisorischen Charakter und blieb als Verfassung für das wiedervereinigte Deutschland bestehen.
Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Auflösung der DDR, ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland und die deutsche Einheit, war der Beitrittstermin auf den 3. Oktober 1990 und gleichzeitig dieser Tag auch als Nationalfeiertag festgelegt worden.
Am 20. September 1990 stimmten Volkskammer und Deutscher Bundestag über das jeweilige Transformationsgesetz ab. In der Volkskammer votierten 299 Abgeordnete für den Vertrag, 80 Abgeordnete aus den Reihen der PDS und der Fraktion Bündnis 90/Grüne stimmten dagegen, ein Abgeordneter enthielt sich.
Im Bundestag gab es 440 Abgeordnete, die für den Einigungsvertrag stimmten, während 47 Nein-Stimmen aus den Reihen der Grünen und der CDU/CSU-Fraktion kamen (davon 13 Gegenstimmen von der Union), drei Abgeordnete enthielten sich. Am 21. September 1990 stimmte der Bundesrat dem Gesetz einstimmig zu.
Zwei hessische bzw. thüringisch-hessische Gedenkstätten an der ehemaligen innerdeutschen Grenze erinnern an das Grenzregime der SED, der zweiten deutschen Diktatur:
Die Gedenkstätte Point Alpha in Geisa und das Grenzmuseum Schifflersgrund in Asbach-Sickenberg.