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28. Juni 1919: 100. Jahrestag Versailler Vertrag

Unterzeichnung des Versailler Vertrags am 28. Juni 1919

Den Ausgangspunkt für den Friedensvertrag von Versailles bildete nach dem Waffenstillstand von Compiègne am 11. November 1918 die am 18. Januar 1919 eröffnete Pariser Friedenskonferenz unter dem Vorsitz des französischen Ministerpräsidenten Clemenceau. 

Ziel war es, den Ersten Weltkrieg mit einem Friedenschluss zu beenden. Im Mittelpunkt standen Regelungen in Territorialfragen, Reparationen und die Gründung des Völkerbundes. An der sogenannten interalliierten Vorkonferenz, die von Januar bis Mai 1919 tagte, nahmen insgesamt 32 Staaten teil. Maßgeblich bei der Erstellung der Friedensverträge waren vor allem Frankreich, Großbritannien, Italien und die USA. Die Mittelmächte und die Nachfolgestaaten von Österreich-Ungarn waren ausgeschlossen, ebenso Russland. Erst ab Mai, nach Beendigung der interalliierten Vorkonferenz, wurden Friedensverhandlungen mit den Mittelmächten und den Nachfolgestaaten von Österreich-Ungarn geführt.

Die Friedensverhandlungen mit Deutschland endeten schließlich im Versailler Vertrag. Am 28. Juni 1919 unterzeichnete die deutsche Delegation mit Außenminister Hermann Müller (SPD) und Verkehrsminister Johannes Bell (Zentrum) unter Protest den Vertrag. Für nahezu alle Parteien der Weimarer Republik war dieser Vertrag ein „Schanddiktat“. Am 10. Januar 1920 trat er in Kraft. Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrags endete der Erste Weltkrieg völkerrechtlich.

Zu den Unterzeichnern gehörten neben Deutschland die Vereinigten Staaten (USA), das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien, Japan sowie Belgien, außerdem Bolivien, Brasilien, Kuba, Ecuador, Griechenland, Guatemala, Haiti, Hedschas, Honduras, Liberia, Nicaragua, Panama, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, Siam, die Tschechoslowakei und Uruguay. China, das sich seit 1917 mit Deutschland im Krieg befand, unterzeichnete den Vertrag nicht. Die Vereinigten Staaten ratifizierten den Vertrag ebenfalls nicht und traten auch nicht dem Völkerbund bei. Mit Deutschland schlossen die Vereinigten Staaten 1921 einen Sonderfrieden (Berliner Vertrag).

Der Versailler Vertrag umfasste insgesamt 15 Teile mit 440 Artikeln. Im ersten Teil wurde die Völkerbundsatzung dokumentiert. Die weiteren Teile regelten vor allem territoriale, militärische und wirtschaftliche Bestimmungen. In Artikel 231 wurde Deutschland und seinen Verbündeten die alleinige Kriegsschuld zugewiesen. Zur Wiedergutmachung musste das Deutsche Reich hohe Reparationszahlungen leisten, was letztendlich auch maßgeblich zur Inflation beitrug. 

Geregelt wurde u.a. auch ein Verbot für deutsche Produkte, fremde Herkunftbezeich-nungen zu führen (Art. 274 und 275, sogenannter Champagnerparagraph). Besonders betraf dies Champagner und Cognac aus deutscher Herstellung, die aus französischer Sicht irreführend nach französischen Gegenden benannt waren. Seither werden diese Produkte als Sekt und Weinbrand bezeichnet.

Das Deutsche Reich musste zahlreiche Gebiete abtreten. Insgesamt verlor das Reich 13 % seines bisherigen Gebietes. Darüber hinaus wurden das Saargebiet, Danzig und das Memelland sowie der gesamte Kolonialbesitz dem Völkerbund unterstellt, der ihn als Mandatsgebiete an die Siegermächte übergab. Das Rheinland wurde zur entmilitarisierten Zone erklärt und 1923 besetzt.

Weitere Friedensverträge unterzeichneten die Alliierten am 10. September 1919 mit Österreich in St. Germain, am 27. November 1919 mit Bulgarien in Neuilly, am 4. Juni 1920 Trianon mit Ungarn und am 10. August 1920 in Sèvres mit dem Osmanischen Reich.

Bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung können u. a. folgende Publikationen zum Thema bestellt werden: