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26. Juni 1945: 75. Jahrestag Gründung der Vereinten Nationen

„Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, […] haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken.“ Mit diesem Satz beginnt die Charta der Vereinten Nationen, die am 26. Juni 1945 in San Francisco einstimmig verabschiedet und am 24. Oktober desselben Jahres von 51 Staaten ratifiziert wurde und die Grundlage für alle Aktivitäten der Vereinten Nationen bildet. Zu den Gründungsstaaten zählten damals u.a. die USA, China, Sowjetunion, Frankreich, Großbritannien, und Polen.

Das Hauptziel sollte, nach dem Scheitern des Völkerbundes und vor dem Hintergrund zweier Weltkriege, sein, künftig Kriege zu verhindern und durch Zusammenarbeit möglichst vieler Staaten den Weltfrieden zu sichern. Als weitere Ziele wurden in der Charta die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit genannt. Letzteres Ziel wurde im Laufe der Zeit stetig erweitert. Derzeit zählen u.a. humanitäre Angelegenheiten, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und nachhaltige Entwicklung sowie Umwelt zu den Themenfeldern. Die Charta beinhaltet insgesamt 111 Artikel und wurde seit 1945 in vier Punkten geändert, u.a. 1948 durch die Ergänzung um die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und 1965 mit der Erweiterung des Sicherheitsrats von 11 auf 15 Mitglieder.

Die Generalversammlung stellt das zentrale politische Beratungsorgan der Vereinten Nationen dar. Sie besteht aus Vertretern aller Mitgliedsstaaten (193), die jeweils eine Stimme haben. Allerdings kann die Generalversammlung nur Empfehlungen aussprechen. Das bedeutendste Organ der Vereinten Nationen ist der Sicherheitsrat. Er kann für alle Mitglieder völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse fassen, beispielsweise Sanktionen verhängen oder UNO-Friedenstruppen („Blauhelme“) entsenden. Der Sicherheitsrat hat fünf ständige Mitglieder (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Volksrepublik China) und zehn von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählte nicht ständige Mitglieder. Beschlüsse bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, darunter die aller ständigen Mitglieder. Jedes ständige Mitglied kann durch einen Einspruch das Zustandekommen eines Beschlusses verhindern.

Weitere Organe der Vereinten Nationen sind der Wirtschafts- und Sozialrat, der für globale Wirtschafts- und Sozialangelegenheiten zuständig ist und der Internationale Gerichtshof in Den Haag. Ausführendes Organ der Vereinten Nationen ist das Sekretariat mit dem Generalsekretär (seit 2017: António Guterres) an der Spitze, der, wie die anderen aufgeführten Organe (außer dem Gerichtshof), seinen Sitz in New York hat. Weitere Büros der Vereinten Nationen befinden sich in Genf, Nairobi und Wien.

Zu den Nebenorganen zählen in den Bereichen „Entwicklungspolitische Hilfsprogramme“ u.a. der Menschenrechtsrat (HRC) in Genf, das Umweltprogramm (UNEP) in Nairobi, das Kinderhilfswerk (UNICEF) in New York, die Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) in Genf und das Welternährungsprogramm (WFP) in Rom, in den Bereichen „Humanitäre Angelegenheiten“ u.a. die Hochkommissare für Menschenrechte (UNHCHR) und für Flüchtlinge (UNHCR) in Genf, im Bereich „Sicherheitspolitik“ u.a. Friedenssicherungsmissionen wie z.B. UNAMA und UNTAC sowie im Bereich der „Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten“ u.a. die Universität der Vereinten Nationen (UNU) mit ihrem Hauptsitz in Tokio.

Die Schwerpunkte der Aktivitäten der Vereinten Nationen liegen seit geraumer Zeit im Bereich der Entwicklungshilfe und der humanitären Hilfe, in denen sie einen wesentlichen Beitrag z.B. zur Eindämmung von Krankheiten, zum Flüchtlingsschutz oder zur Verhinderung von Hungerkatastrophen (Welternährungsprogramm) leisten. Erfolge konnten die Vereinten Nationen in der Vergangenheit auch in der Rolle als Schlichter und Friedensmacher erzielen, u.a. bei der Gründung des Staates Israel 1947-1949, in der Kubakrise 1962, in der Nahostkrise 1973 oder in Angola 1995. Allerdings gab und gibt es auch Misserfolge zu verzeichnen wie z.B. in Somalia (seit 1991) oder im Jugoslawienkrieg (1991-2001).

Seit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1973 und besonders nach der Wiedervereinigung 1990 spielen die Vereinten Nationen eine wichtige Rolle in der deutschen Außenpolitik. Deutschland setzt sich als einer der größten Beitragszahler der Vereinten Nationen für deren Friedens- und Entwicklungsmissionen ein und entsendet mehrere 1000 Soldatinnen und Soldaten zu UNO-Friedenseinsätzen. Zudem ist Deutschland für die Wahlperiode 2019/2020 nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrats und gestaltet so das internationale System mit.

Deutschland fordert allerdings, wie z.B. auch Japan, Brasilien, Indien oder Nigeria, einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat und eine Reform der bestehenden Bedingungen (Vetorecht, Zusammensetzung des Sicherheitsrates …). Allerdings sind die bisher vorgelegten Reformkonzepte an der grundsätzlichen Uneinigkeit unter den Staaten über die Größe und Zusammensetzung des Sicherheitsrates gescheitert.