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25. August 1921: 100. Jahrestag Berliner Vertrag

Am 25. August 1921 wurde zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland der sogenannte Berliner Vertrag, ein Separatfrieden nach dem Ende des Ersten Weltkrieges unterzeichnet.
Hintergrund war, dass die republikanische Mehrheit im Kongress die Ratifizierung des Friedensvertrags von Versailles und des Völkerbundstatuts am 19. März 1920 abgelehnt hatte und somit eine gesonderte Friedenregelung mit Deutschland notwendig wurde. Am 30. Juni und am 1. Juli hatten das Repräsentantenhaus bzw. der Senat die sogenannte „Porter-Knox-Resolution“ verabschiedet, die Bedingungen für einen mit Deutschland abzuschließenden Sondervertrag enthielt. Nach ersten inoffiziellen Vorverhandlungen wurde der Vertrag schließlich am 25. August 1921 in Berlin mit Deutschland unterzeichnet. Die Ratifizierung durch den Senat erfolgte am 18. Oktober 1921. Von Deutschland wurde der Vertrag am 2. November 1921 angenommen.

Die darin enthaltenen Reparations- und Schadensersatzforderungen der Vereinigten Staaten wurden nicht einseitig gegen Deutschland festgesetzt, wie es der Versailler Vertrag vorgesehen hatte, sondern wurden von einem deutsch-amerikanischen Schiedsgericht, der German American Mixed Claims Commission, festgesetzt. Die Schadenskommission, die mit dem deutsch-amerikanischen Abkommen vom 10. August 1922 eingerichtet wurde, war bis 1932 tätig. Beispielsweise wurde in dieser Kommission das Verfahren über die Black-Tom-Explosion geregelt oder der Fall der Millionärstochter Virginia Loney behandelt, der als Überlebende der Lusitania-Katastrophe eine Entschädigung für den Verlust ihrer Eltern zugesprochen wurde. Aufgrund der Entscheidungen des Schiedsgerichts leistete die Bundesrepublik Deutschland noch bis 1979 Reparationszahlungen an die Vereinigten Staaten.