Zum Hauptinhalt springen

23. Juli 1952: 70. Jahrestag des Gesetzes der Gebietsneugliederungen in der DDR

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in der Sowjetischen Besatzungszone auf Anordnung der Sowjetischen Militäradministration fünf Länder als Verwaltungseinheiten eingerichtet. Die Länder Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen bildeten ab 1949 die größeren Verwaltungseinheiten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Anfang Juli 1952 proklamierte die II. Parteikonferenz der SED den Aufbau des Sozialismus in der DDR. Im Zuge dieser Entwicklung wurde beschlossen, den Staatsaufbau nach sowjetischem Vorbild umzugestalten. Ziel war es, eine bessere Kontrolle mittels der Errichtung eines sogenannten Demokratischen Zentralismus zu erreichen. Die Länder als Reste der föderalen Ordnung sollten schnellstmöglich aufgelöst werden.

„Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“

Bis dahin waren die Ministerpräsidenten der fünf Länder in ihren Entscheidungen bereits von der Regierung in Ost-Berlin abhängig. Dennoch sah die Zentralregierung die potenzielle Gefahr einer zu großen Unabhängigkeit der Ministerpräsidenten und intervenierte. Die DDR-Führung scheute sich jedoch vor einer Aufhebung des Bestandsschutzes der Länder in der DDR-Verfassung. Durch das „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 23. Juli 1952 wurde den Ländern auferlegt, in ihrem Gebiet die Kreise neu zu gliedern. Mehrere Kreise sollten zu Bezirken zusammengefasst werden. Die Landesregierungen sollten nachfolgend ihre Aufgaben auf die neuen Bezirke übertragen. Umgesetzt wurden diese Vorgaben in den Ländern durch entsprechende Gesetze vom 25. Juli 1952.

Ziele und Folgen der Gebietsneugliederungen

Aus 132 Kreisen wurden 217, die in 14 Bezirken zusammengefasst waren. Die Landtage lösten sich selbst auf und ihre Mitglieder wurden entsprechend ihrem Wohnsitz zu Mitgliedern der neuen Bezirkstage. Die Länder enthoben sich damit selbst ihrer Verwaltungsfunktionen. Ein symbolischer Rest an Föderalismus wurde in Form der Länderkammer der DDR, die sich aus Vertretern der ehemaligen Landtage zusammensetzte, beibehalten. In der Öffentlichkeit begründeten die Verantwortlichen die Verwaltungsreform damit, dass eine Gliederung in selbstständige Länder und große Kreise ein überkommendes Element aus der Kaiserzeit sei. Die Landesverwaltungen galten als „Bastionen bürgerlichen Denkens“ und die neue Struktur sollte der Bevölkerung mehr Mitsprachrecht suggerieren. Zusätzlich wurden die neuen Grenzziehungen mit wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Argumenten untermauert. Der Bezirk Potsdam wurde einzig aufgrund der Tatsache, dass ein einziger Bezirk mit den Fragen der Grenzsicherung nach West-Berlin befasst sein sollte, entworfen. Für den angekündigten „Aufbau des Sozialismus“ sollten die Gebietsneugliederungen den Grundstein legen.

Bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung können u. a. folgende Publikationen zum Thema bestellt werden: