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14. August 1949: 70. Jahrestag Wahl Konrad Adenauers zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

Nach der Bundestagswahl am 14. August 1949, bei der die CDU/CSU stärkste Kraft vor der SPD wurde, warb Dr. Konrad Adenauer innerhalb der Union für die Bildung einer bürgerlichen Koalition von CDU/CSU, FDP und Deutsche Partei. Dabei musste er sich gegen zahlreiche Widerstände in der Union durchsetzen, die eine große Koalition mit der SPD befürworteten. Adenauers Ziel war es, die soziale Marktwirtschaft, gekoppelt an eine enge Westbindung, durchzusetzen, um sich damit auch von der SPD, die eine soziale Planwirtschaft und ein neutrales Deutschland favorisierte, abzugrenzen.

Die Wahl des FDP-Vorsitzenden Theodor Heuss zum Bundespräsidenten am 12. September 1949 war quasi die erfolgreiche, wenn auch etwas holprige Feuertaufe der bürgerlichen Koalition, denn Heuss war erst im zweiten Wahlgang gewählt worden.

Bei der Wahl des Bundeskanzlers am 15. September 1949 im Bundestag in Bonn – Adenauer war vom Bundespräsidenten dafür vorgeschlagen worden – verfügte die Koalition aus CDU/CSU, FDP und Deutsche Partei über 207 Stimmen bei insgesamt 402 Abgeordneten. Für eine notwendige absolute Mehrheit waren damit 202 Stimmen erforderlich. Kurz vor der Abstimmung stellte sich heraus, dass 3 Abgeordnete der CDU/CSU fehlten, sodass nur noch 204 Stimmen der bürgerlichen Koalition verfügbar waren. Ein noch knapperes Ergebnis, als erwartet, zeichnete sich nun ab. Bundestagspräsident Dr. Erich Köhler verkündete schließlich folgendes Ergebnis:

„Meine Damen und Herren, ich stelle nun folgendes fest. Mit Ja haben 202, mit Nein 142 gestimmt, 44 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten, und eine Stimme ist ungültig. Nach den Vorschriften des Grundgesetzes über die Wahl des Bundeskanzlers, Artikel 63 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 121, beträgt die absolute Mehrheit der 402 Mitglieder des Bundestags 202. Diese Mehrheit im Sinne der eben genannten Vorschriften ist auf den Abgeordneten Dr. Adenauer entfallen.“

Damit war Dr. Konrad Adenauer zum ersten deutschen Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden mit der denkbar knappsten Mehrheit. Adenauer schrieb später in seinen „Erinnerungen“: „Später fragte man mich, ob ich mich selbst gewählt hätte. Ich antwortete: Selbstverständlich, etwas anderes wäre mir doch als Heuchelei vorgekommen.“

Bundespräsident Theodor Heuss übergab Adenauer die Ernennungsurkunde am 16. September 1949. Adenauer wurde nach den Bundestagswahlen 1953, 1957 und 1961 dreimal als Kanzler wiedergewählt.