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12. Dezember 1919: 100. Jahrestag Hessische Verfassung des Volksstaats Hessen

Die Novemberrevolution 1918 im Reich führte auch im Großherzogtum Hessen zum Einsturz des alten Machtgefüges. Großherzog Ernst Ludwig wurde am 9. November 1918 vom Arbeiter- und Soldatenrat abgesetzt und eine „freie sozialistische Republik“ ausgerufen. Am Tag zuvor hatte die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Darmstadt beschlossen, eine Verfassungsreform durchzuführen. Am 3. Dezember 1918 verabschiedete die provisorische Regierung unter Carl Ulrich (SPD) die „Verordnung über die Wahlen der verfassungsgebenden Volkskammer der Republik Hessen“. Am 26. Januar 1919 wurde bei der Landtagswahl im Volksstaat Hessen 1919 der erste Landtag des Volksstaates Hessen gewählt.

Bereits am 20. Februar 1919 erließ der Landtag eine „Not-Verfassung“ als Gesetz, die für eine Übergangszeit als Verfassung dienen und für Rechtssicherheit sorgen sollte, bis zur Erarbeitung einer endgültigen Verfassung. Die Not-Verfassung, die am 14. Februar 1919 in einem Sonderausschuss des Landtags beraten und beschlossen wurde, konzentrierte sich im Wesentlichen auf fünf zentrale Punkte: Staatsform, Staatsgebiet, Staatsgewalt, Staatsleitung und Gesetzgebung. Dazu kamen noch die Vorschriften über Volksabstimmungen.

Die Landesregierung (SPD, Zentrum und Deutsche Demokratische Partei) beauftragte am 5. März eine Expertenkommission mit der Erarbeitung einer endgültigen Verfassung. Diese orientierte sich an Verfassungsentwürfen der süddeutschen Staaten, insbesondere der badischen Verfassung, die am 21. März 1919 verabschiedet worden war. Am 8. Mai 1919 wurde der Entwurf vorgestellt, jedoch nochmals überarbeitet. Der erneuerte Entwurf wurde nach teilweise kontroversen Debatten am 9. Dezember 1919 vom Landtag verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im Regierungsblatt am 12. Dezember 1919 trat die Hessische Verfassung des Volksstaates Hessen in Kraft. Sie ersetzte die Verfassung des Großherzogtums Hessen ab, die von 1820 bis 1918 Gültigkeit hatte.

Unter dem nationalsozialistischen Regime wurden die Länder und ihre Landtage 13 Jahre später gleichgeschaltet und entmachtet. Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Deutschen Reichs am 30. Januar 1934 wurde der Landtag aufgehoben, die Hoheitsrechte des Volksstaates Hessen auf das Deutsche Reich übertragen und damit faktisch die Hessische Verfassung ausgehebelt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Volksstaat Hessen auf die neuen Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz verteilt. Die Verfassung des neuen Landes Hessen, die am 1. Dezember 1946 in Kraft trat, und die Verfassung von Rheinland-Pfalz, die am 18. Mai 1947 angenommen wurde, lösten damit die Hessische Verfassung der Weimarer Zeit ab.

Bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung können u. a. folgende Publikationen zum Thema bestellt werden: