Erinnerungskultur zum Nationalsozialismus
Erinnerungskultur in der Schule und in der Politischen Bildung soll junge Menschen befähigen, historische Entwicklungen zu beschreiben und zu bewerten sowie unsere Welt als durch eigenes, verantwortungsbewusstes Tun gestaltbar und veränderbar zu begreifen. Erinnerungskultur ist beileibe nicht nur der Blick zurück, es ist vielleicht besser ausgedrückt das Verarbeiten der Erinnerung für das verantwortungsbewusste, aktiv ausgestaltete Leben in einer freiheitlichen, pluralen Gesellschaft von heute.
Erinnern ist für einzelne Menschen wie für Gruppen jeweils Grundlage einer Selbstvergewisserung und für auf die Zukunft bezogenes Handeln. Inhalte und Art des Erinnerns können sich im Laufe der Zeit verändern und müssen auf der Basis der Werteordnung der Menschenrechte und des Grundgesetzes immer wieder neu gestaltet werden. Das Grundgesetz ist dabei wichtiger denn je, denn je pluraler Lebensentwürfe in einer Gesellschaft ausgestaltet werden, desto klarer braucht es gemeinsame, identitätsschaffende Leitplanken in Gestalt einer demokratiesichernden und Freiheit ermöglichenden Verfassung.
Im Spannungsfeld verschiedener möglicher Deutungen von Geschichte geht es gleichermaßen um den Erwerb von historischem Bewusstsein, von Wissen, von Empathie, um die Entwicklung einer demokratischen Grundhaltung und die Förderung von Urteilsvermögen und Handlungskompetenz.
Erinnerungskultur ohne Wissen funktioniert nicht. So brauche ich beispielsweise als Schüler kein Stasi-Gefängnis besuchen, wenn mir das einordnende Wissen zur zweiten deutschen Diktatur, der Diktatur der SED, fehlt und dieses im Unterricht nicht vermittelt wird.