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22. Mai 1953: 70. Jahrestag der Verabschiedung des Bundesvertriebenengesetzes

Der Zweite Weltkrieg und die Gräueltaten der Nationalsozialisten stürzten Europa und die Welt in ein Chaos. Millionen von Menschen waren nicht nur, aber speziell auch in Europa auf der Flucht oder wurden noch nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aus ihrer Heimat vertrieben. Hessen war und ist immer wieder für Menschen aus aller Welt, die vor Kriegen, Leid und Tod fliehen mussten, ein Zufluchtsort gewesen. Die Aufnahme und Integration von Heimatvertriebenen sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern ist seit Jahrzehnten Teil der hessischen Politik. Das zugrundliegende Gesetz, das Bundesvertriebenengesetz, regelt bis heute die Rechte und Ansprüche von Vertriebenen sowie von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Deutschland.

Geschichte des Bundesvertriebenengesetzes

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren Millionen Menschen mit deutschen Wurzeln aus den Gebieten vertrieben worden, die an Polen und die Sowjetunion gefallen waren. Diese Vertriebenen, zusammen mit den Flüchtenden aus den Gebieten im Osten Deutschlands, die vor der heranrückenden Roten Armee geflohen waren, stellten eine große Herausforderung für die deutsche Nachkriegsgesellschaft dar.

Hessen hat nach dem Zweiten Weltkrieg besonders viele Heimatvertriebene und Flüchtende aufgenommen. Bis zum Jahr 1950 kamen rund eine Million Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Im Einzelnen waren dies rund 400.000 Sudetendeutsche, 200.000 Schlesier, 100.000 Ostpreußen, 70.000 aus Pommern und der Mark-Brandenburg, 60.000 aus Polen und Danzig und 60.000 aus Südosteuropa. Mit den Aussiedlerinnen und Aussiedlern und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern wurde Hessen für 1,8 Millionen Menschen zur neuen Heimat. Fast ein Drittel der hessischen Bürgerinnen und Bürger verfügt selbst oder über ihre Familien über einen Vertreibungshintergrund oder ein Aussiedlerschicksal.

Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) wurde in der ersten Fassung des Gesetzes am 19. Mai 1953 beschlossen und am 22. Mai 1953 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die zuständige Vollzugsbehörde ist seit 1960 das Bundesverwaltungsamt.

Das Bundesvertriebenengesetz, das auf Initiative der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer verabschiedet wurde, sollte den Vertriebenen und Geflüchteten Rechte und Leistungen zusichern, die ihnen den Wiederaufbau ihres Lebens erleichtern sollten. Dazu gehörten unter anderem finanzielle Unterstützung, der Anspruch auf Wohnraum und Arbeitsplätze sowie der Schutz ihrer kulturellen Identität.

Trotz der Kritik bleibt das Bundesvertriebenengesetz ein wichtiges Instrument, um den Vertriebenen und Geflüchteten in Deutschland Rechte und Leistungen zuzusichern. Es wurde im Laufe der Jahre mehrfach reformiert, um es an die aktuellen Bedürfnisse und Anforderungen anzupassen.

Weitere Informationen zur hessischen Gedenk- und Kulturarbeit für Heimatvertriebene sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler finden sich hier.

Bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung können u. a. folgende Publikationen zum Thema bestellt werden: