Zum Hauptinhalt springen

17. März 1948: 75. Jahrestag des Abschlusses des Brüsseler Pakts

Der Brüsseler Pakt war ein am 17. März 1948 von Großbritannien, Frankreich und den Beneluxländern in der belgischen Hauptstadt unterzeichneter völkerrechtlicher Vertrag. Aus ihm ging im Oktober 1954 ein kollektiver militärischer Beistandspakt, die Westeuropäische Union, hervor, der die Mitglieder des Brüsseler Pakts sowie Italien und die Bundesrepublik Deutschland angehörten. Sie wurde 2011 aufgelöst und ging in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union auf. Auf den Brüsseler Pakt geht zudem die Beistandsklausel in Artikel 42 Abs. 7 des EU-Vertrags zurück.

Vorgeschichte

Im Zuge des aufkommenden Kalten Kriegs erschien Großbritannien der bilaterale, mit Frankreich 1947 geschlossene Dünkirchener Vertrag nicht mehr ausreichend. In diesem hatten sich die beiden Länder unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs gegenseitigen Beistand versprochen, sollte es zu einer neuerlichen Aggression durch Deutschland kommen. Nach der Machtübernahme der Kommunistischen Partei (KSČ) in der Tschechoslowakei mit dem Februarumsturz 1948 zeichnete sich vielmehr die zunehmende Konfrontation des Westens mit der Sowjetunion ab.

Inhalt

Der Brüsseler Pakt bildete die Grundlage für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit der Vertragsstaaten zum Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und sicherte ihnen gegenseitigen militärischen Beistand im Falle eines Angriffs in Europa zu. Streitigkeiten untereinander sollten hingegen allein mit friedlichen Mitteln beigelegt werden.

Bedeutungsverlust im Zuge der Westintegration

In den Jahren 1948 bis 1951 führte die Unterzeichnung der Verträge zur Gründung der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) im April 1948, des Nordatlantikpakts (NATO) im April 1949, des Europarats im Mai 1949 und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im April 1951 zum allmählichen Bedeutungsverlust des Brüsseler Pakts.

Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und Westeuropäische Union (WEU)

Vor dem Hintergrund des Koreakriegs von 1950 bis 1953, der den Ost-West-Konflikt weiter verschärfte, sollte 1952 die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zur Verschmelzung der nationalen Streitkräfte in Westeuropa – einschließlich deutscher Truppen unter europäischem Oberbefehl – führen. Als das Projekt 1954 im französischen Parlament keine Mehrheit erhielt, wurde im Oktober des gleichen Jahres die Westeuropäische Union (WEU) gegründet. Sie bereitete die militärische Einbindung Deutschlands in die NATO vor, die insbesondere von der britischen Regierung forciert wurde.

Auf der Grundlage der Pariser Verträge, die den zweiten Deutschlandvertrag enthielten, der das Besatzungsstatut Westdeutschlands aufhob und für die Bundesrepublik Deutschland eine Teilsouveränität herstellte, trat die Bundesrepublik am 9. Mai 1955 der NATO bei. Die WEU spielte in den folgenden Jahren nur noch eine untergeordnete Rolle. Ihre Aufgaben und Funktionen gingen an die NATO und die Europäischen Gemeinschaften über. Am 31. März 2010 wurde ihre Auflösung bekanntgegeben.

Bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung können u. a. folgende Publikationen zum Thema bestellt werden: